Gewährleistung und Sachmängelhaftung
Gesetzliche Gewährleistung
Für alle bei uns gekauften Artikel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Dabei unterscheiden wir zwischen neuen und gebrauchten Ersatzteilen.
Neuware – 24 Monate
Für neue Artikel gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Ware.
Gebrauchtteile – 12 Monate bei gesonderter Vereinbarung
Bei gebrauchten Ersatzteilen kann die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern auf ein Jahr ab Übergabe der Ware verkürzt werden.
Diese Verkürzung gilt ausschließlich, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich darüber informiert wurde und die Verkürzung gesondert vertraglich vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB).
Ohne eine solche wirksame Vereinbarung gilt grundsätzlich die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
Was ist durch die Gewährleistung abgedeckt?
Die gesetzliche Gewährleistung umfasst Sachmängel, für die wir als Verkäufer rechtlich einzustehen haben.
Bei gebrauchten Ersatzteilen sind das Alter, der bisherige Gebrauch und der vereinbarte Zustand der Ware zu berücksichtigen.
Normale, alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen stellen nicht automatisch einen Sachmangel dar.
Was passiert bei einer Reklamation?
Sollte ein gekauftes Ersatzteil mangelhaft sein, kontaktieren Sie uns bitte unter Angabe der Artikelbezeichnung, des Kaufdatums und einer kurzen Beschreibung des Problems.
Bei einem berechtigten Gewährleistungsanspruch besteht zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung. Diese erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen durch Reparatur oder Ersatzlieferung.
Die erforderlichen Kosten der Nacherfüllung tragen wir im gesetzlich vorgesehenen Umfang. Hierzu können unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Aus- und Einbaukosten gehören.
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder liegen andere gesetzliche Voraussetzungen vor, können weitere Rechte wie Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen.
Beweislast bei Mängeln
Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware ein mangelhafter Zustand, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Dies gilt nicht, wenn die Vermutung mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar ist.
Gewährleistung und Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung ist von einer freiwilligen Garantie zu unterscheiden.
Eine zusätzliche Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich angeboten wurde. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Kontakt bei Reklamationen
Gerd Walther
Vitalisstraße 308
50829 Köln
Telefon: 0221 25941869
E-Mail: gerdwalther@aol.com
Wir bemühen uns um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Reklamation.

